Übereinstimmungserklärung
(2011/65/EU、2015/863/EU、1907/2006/EC)
Als Ergebnis unserer Produktinspektion und dem Stand der Gesetzgebung zum 21. Mai 2021 verifiziert DEGSON die Richtigkeit der nachstehenden Informationen gemäß den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS2 ) einschließlich der Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP) gemäß 2015/863/EU und der europäischen Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EG). Die DEGSON stützt sich auf die Aussagen und Hinweise unserer Lieferanten und Dienstleister als Grundlage für die in diesem Bericht gemachten Angaben.
Produktnummer |
Produktbeschreibung |
Erfüllt EU-RoHS-Stoffanforderungen (Ausnahmen soweit bekannt) |
REACH-Kandidatenstoff-Hinweis (CAS/EG-NR) |
"Gemäß DIN EN 50581 / IEC 63000 enthalten die gemeldeten Informationen eine Lieferantenerklärung für Ausnahmen
und kann als Nachweis für die Erstellung einer technischen Dokumentation verwendet werden. Diese Informationen können sich ändern, und
basiert auf unseren derzeitigen Kenntnissen und den Informationen unserer Lieferkette. Alle aktuellen und zukünftigen Produkte
wird auf unserer Website und Verpackung entsprechend gekennzeichnet, nachdem die Anforderungen des RoHS2-Stoffes erfüllt sind
Richtlinie."
"DEGSON verwendet in seinen Produkten keine in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten Stoffe
oberhalb der Grenzwerte, die in den geregelten Anwendungsbereich fallen. Um eine hohe Produktsicherheit für unsere
Kunden und aus Gründen der Rechtskonformität haben wir die Umsetzung der REACH-Verordnung geprüft
nach der aktuellen Kandidatenliste. Gemäß Artikel 33 der EU-REACH-Verordnung ist DEGSON
verpflichtet, Kandidatenstoffe in unseren Produkten zu melden, die eine Konzentration von mehr als 0,1 Gew.-% enthalten."